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13/03/2024 Sta­ti­on Ber­lin

Award Zukunfts­preis Mit­tel­stand

Es ist der Mit­tel­stand, der in Deutsch­land den Motor der Wirt­schaft am Lau­fen hält. Rund 3,4 Mil­lio­nen Unter­neh­men, die mit ihren Mit­ar­bei­ten­den täg­lich bewei­sen, dass sie nicht nur eine groß­ar­ti­ge Arbeit leis­ten, son­dern sich auch neu erfin­den kön­nen. Dabei spre­chen wir mit dem Award Zukunfts­preis Mit­tel­stand nicht nur die knapp 2.700 Hid­den Cham­pi­ons an, son­dern vor allem die Unter­neh­men, die es auch in Kri­sen­zei­ten geschafft haben – durch her­aus­ra­gen­de Inno­va­tio­nen und inno­va­to­ri­sche Leis­tun­gen –, gestärkt durch den Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess zu kom­men.

Genau die­se Unter­neh­men möch­ten wir am Zukunfts­tag Mit­tel­stand 2024 in Ber­lin mit einem Award aus­zeich­nen. Gesucht wer­den daher Mit­tel­ständ­ler, die mit Resi­li­enz und mit vor­bild­li­chem Inno­va­ti­ons­geist das Unter­neh­men zu einem Bes­se­ren ver­än­dert haben, Mit­ar­bei­ten­den den Arbeits­platz geret­tet haben, und selbst in her­aus­for­dern­den Zei­ten die Not zur Tugend gemacht haben.

Bereits zum zwei­ten Mal wol­len wir daher drei Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern die Platt­form und Büh­ne auf dem Zukunfts­tag Mit­tel­stand 2024 bie­ten, um vor knapp 4.000 Besu­che­rin­nen und Besu­chern zu ste­hen und ein­mal mehr ihre Best-Prac­ti­ce-Geschich­te zu erzäh­len. Uns geht es dar­um, dass Unter­neh­men­de von ande­ren Unter­neh­men ler­nen kön­nen – denn nur gemein­sam erschaf­fen wir einen star­ken Mit­tel­stand.

Die Bewer­bungs­frist für den Award Zukunfts­preis Mit­tel­stand 2024 ist vor­bei.

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Jury

Senator a.D.
Christoph Ahlhaus

Vor­sit­zen­der der Bundesgeschäftsführung Der Mit­tel­stand. BVMW e. V.

Dirk von Gehlen

Direc­tor Think Tank, SZ Insti­tut
Foto: Gerald von Foris

Dr. Sonja Sulzmaier

CEO navispace GmbH

Jeannette Peters

Grün­de­rin und Inha­be­rin von JPe­ters Con­sult

Prof. Dr.
Henning Vöpel

Vor­stand des Cen­trums für Euro­päi­sche Poli­tik

Sebastian Krauß

Lei­ter Public Affairs, Mit­tel­stands­al­li­anz,
Der Mit­tel­stand. BVMW e. V.

Teilnahmebedingungen

Diese Kriterien sollten erfüllt werden

  • Inno­va­to­ri­sche Leis­tung: Gekürt wer­den sol­len Unter­neh­men oder Pro­jek­te, die beson­de­re Innovationen/Patente in Schlüs­sel­tech­no­lo­gien o.ä. her­vor­ge­bracht haben.
  • Pro­blem­lö­sung: Unter­neh­men, die einen beson­de­ren zukunfts­ori­en­tie­ren Bei­trag zur Lösung zen­tra­ler wirt­schaft­li­cher und gesell­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen her­vor­ge­bracht haben.
  • Resi­li­enz:  Unter­neh­men, die sich auch in kri­sen­be­las­te­ten Zei­ten als zukunfts­fest erwie­sen haben.
  • Vor­bild­cha­rak­ter: Das Unter­neh­men soll­te groß genug sein, um über­re­gio­nal Strahl­kraft zu ent­fal­ten.
  • Wachs­tums­po­ten­zi­al: Wodurch konn­te das Unter­neh­men schnell wach­sen oder das Geschäfts­mo­dell ska­liert wer­den?
  • Ein Unter­neh­men kann kos­ten­frei ange­mel­det wer­den, wenn es min­des­tens vier Kri­te­ri­en erfüllt.
  • Um die Chan­cen­gleich­heit zu gewähr­leis­ten, kann von jeder Bewer­be­rin und jedem Bewer­ber nur eine Ein­rei­chung ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den.
  • Die Ein­rei­chung erfolgt über das Bewer­bungs­for­mu­lar auf der Web­sei­te www.zukunftstag-mittelstand.de. Bit­te beach­ten Sie, dass eine Bewer­bung erst mit Abschluss aller Schrit­te (Bewer­bung absen­den) end­gül­tig und rechts­ver­bind­lich beim Mit­tel­stand. BVMW gespei­chert wird.
  • Zusätz­li­che Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en: Eine kur­ze Prä­sen­ta­ti­on, in der die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber das Unter­neh­men vor­stel­len, muss bei­gefügt wer­den. (Nicht grö­ßer als 5 MB, im For­mat PDF oder PPT)

Die anmel­den­de Per­son garan­tiert die Kor­rekt­heit der Anga­ben und stellt sicher, dass die Bewer­bung von einer zur Ver­tre­tung der Gesell­schaft und zur Frei­ga­be von Gesell­schafts­da­ten berech­tig­ten Per­son ein­ge­reicht wird, die zudem berech­tigt ist, den Teil­nah­me­be­din­gun­gen zuzu­stim­men. Bewer­ben kön­nen sich alle mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men, die die Kri­te­ri­en erfül­len.

Neben dem oben beschrie­be­nen Bewer­bungs­pro­zess kön­nen geeig­ne­te Unter­neh­men auch von Drit­ten nomi­niert wer­den. Dies kann aus­schließ­lich durch Mit­ar­bei­ten­de, Reprä­sen­tan­tin­nen und Reprä­sen­tan­ten des BVMW gesche­hen.

Alle Ein­rei­chun­gen wer­den hin­sicht­lich der Bewer­bungs­kri­te­ri­en geprüft. Alle teil­neh­men­den Unter­neh­men, die den Min­dest­an­for­de­run­gen nicht ent­spre­chen, wer­den vom wei­te­ren Ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen.

Die zuge­las­se­nen Ein­rei­chun­gen wer­den unab­hän­gig von jedem Jury­mit­glied gesich­tet und bewer­tet. Dar­aus wer­den dann in einem gemein­sa­men Fol­ge­ter­min die drei Fina­lis­ten her­aus­ge­ar­bei­tet. Die Gewin­ner wer­den am 13. März 2024 offi­zi­ell bekannt gege­ben. Auf die Preis­ver­ga­be kann ver­zich­tet wer­den, wenn die Jury kei­ne der ein­ge­reich­ten Bewer­bun­gen als preis­wür­dig erach­tet. Der Ent­scheid der Jury ist nicht anfecht­bar.

Von einer Bewer­bung aus­ge­schlos­sen sind Best-Prac­ti­ce-Pro­jek­te, die kei­nen Bezug zu den Kate­go­rien auf­wei­sen.

Der Award Zukunfts­preis des Mit­tel­stands ist nicht finan­zi­ell dotiert. Der Gewin­ner erhält jedoch die Mög­lich­keit, eine Anzei­ge in der Süd­deut­schen Zei­tung (For­mat ¼ Eck­feld) zu ver­öf­fent­li­chen und wird per Lin­ke­dIn-Post auf dem Kanal des SZ Insti­tut reprä­sen­tiert. Der Inhalt der Anzei­ge wird in bei­der­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men mit der Süd­deut­schen Zei­tung fest­ge­legt. Eine Aus­zah­lung des finan­zi­el­len Wer­tes der Dotie­rung ist aus­ge­schlos­sen. Die durch die Dotie­rung erlang­ten Rech­te sind aus­schließ­lich bzw. höchst­per­sön­lich und ste­hen nur dem Gewin­ner zu. Ein Wei­ter­ver­kauf der Rechts­po­si­ti­on ist nicht mög­lich.

Die Ver­lei­hung fin­det am 13. März 2024 beim Zukunfts­tag Mit­tel­stand in Ber­lin statt.

Der Rechts­weg ist aus­ge­schlos­sen. Die Über­trag­bar­keit des Gewinns ist aus­ge­schlos­sen.

Bei einer Anmel­dung erklä­ren sich die Teil­neh­men­den mit der Ver­öf­fent­li­chung des ein­ge­reich­ten Pro­jekt­ti­tels, der Pro­jekt­kurz­be­schrei­bung, ihres Fir­men­na­mens und Logos, sowie auf der Ver­lei­hung auf­ge­nom­me­ner Fotos (unter Nen­nung des Fir­men­na­mens und der die Fir­ma reprä­sen­tie­ren­den Per­so­nen) auf der Web­site bvmw.de sowie in wei­te­ren Print- sowie Sozia­len Medi­en durch den Mit­tel­stand. BVMW ein­ver­stan­den. Der BVMW erhält somit ein ein­fa­ches, unent­gelt­li­ches Nut­zungs­recht, mit den hier genann­ten Gren­zen.

Die von den teil­neh­men­den Unter­neh­men ein­ge­reich­ten Daten und Unter­la­gen sind nicht ver­trau­lich und kön­nen mit der Jury geteilt wer­den. Ein Rechts­an­spruch auf Ver­öf­fent­li­chung der Daten besteht nicht.